Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Ypsomed GmbH
(Stand: Oktober 2006)
§ 1 Vertragsabschluss
Wir bestellen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; anderslautende Lieferbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Nehmen wir die Lieferung ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, wir hätten Ihre Lieferbedingungen angenommen. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferverträge mit Ihnen.
Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Bestellungen
Bestellungen sind nur gültig, wenn Sie vom Einkauf der Ypsomed GmbH schriftlich erteilt sind. Nehmen Sie unsere Bestellung nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang durch schriftliche Auftragsbestätigung gegenüber unserem Einkauf an, so sind wir zum Widerruf berechtigt, ohne dass Ihnen daraus Schadenersatzansprüche zustehen. Mit der Übergabe wird die Ware unmittelbar unser Eigentum.
§ 3 Lieferbedingungen, Beschaffenheit der Ware
Der in der Bestellung angegebene Liefertermin ist bindend. Ist kein Liefertermin angegeben, führen Sie unsere Bestellung unverzüglich aus. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins ist der Eingang der Ware bei der von uns benannten Lieferadresse.
Erkennen Sie, dass der bedungene Liefertermin nicht eingehalten werden kann, so haben Sie uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Im Falle des Lieferverzugs stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, „frei Haus“. Das Versandrisiko bis zur Übergabe der Ware geht zu Ihren Lasten. Die Lieferungen müssen in Aufmachung und Inhalt den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften am Ort der Lieferadresse entsprechen. Jeder Sendung muss der dazugehörige Lieferschein mit Bestellnummer ohne Preisangabe beigefügt sein. Es muss angegeben sein, aus wie vielen Versandeinheiten die gesamte Sendung besteht. Das Packstück mit dem Lieferschein muss deutlich gekennzeichnet sein.
Die Ware muss so beschaffen sein, dass sie dem jeweiligen Kauf- oder Listungsmuster oder den vereinbarten Qualitäts- und Verpackungsbedingungen entspricht und, sofern sie ein Verfallsdatum trägt, wenigstens eine Restlaufzeit von mindestens 14 Monaten bis zum Ablauf des Verfallsdatums hat. Wir sind nicht zur Annahme von Ware verpflichtet, die mit „außer Handel“ gekennzeichnet ist.
Für unbestellte Ware haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Änderungen bei den Lager- und Versandbedingungen für Waren sind uns vorab schriftlich mitzuteilen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen aller Art aus. Rechnungen können nur bearbeitet werden, wenn sie getrennt von der Warenlieferung in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden und die in der Bestellung ausgewiesene Bestellnummer angeben. Für alle wegen Nichteinhaltung dieser Anforderungen entstehenden Folgen sind Sie verantwortlich, sofern Sie nicht nachweisen, dass Sie diese nicht zu vertreten haben. Zahlungsverzögerungen aufgrund nicht vorliegender oder unrichtiger Rechnungen haben keinen Einfluss auf die Skontogewährung.
Die Regulierung einer Rechnung von Ihnen stellt keine Anerkenntnis dar, dass die gelieferte Ware frei von Mängeln ist, dass sie die vertragsgemäße Beschaffenheit oder die zugesicherten Eigenschaften aufweist und dass die Lieferung vollständig ist.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.
Zahlungen erfolgen gemäß Vereinbarung mit Ihnen, frühestens jedoch ab Eingang der vollständigen Lieferung und Rechnungserhalt. Die Berechnung der Skontolaufzeit beginnt mit vollständigem Wareneingang zur Rechnung. Die vollständige oder teilweise Abtretung und Verpfändung Ihrer Forderungen an Dritte ist ausgeschlossen.
Über Preisänderungen informieren Sie uns mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten.
§ 5 Mängeluntersuchung und Mängelhaftung
Sie sichern zu, dass sämtliche Waren den im Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vorschriften und Richtlinien von Behörden und Fachverbänden entsprechen.
Wir werden Ihnen Mängel der Lieferung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden; die Anzeige ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, bei Ihnen eingeht.
Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Fall sind wir berechtigt, die mangelhafte Ware auf Ihre Kosten zurückzusenden und von Ihnen die Lieferung einer neuen Ware zu verlangen. Sie sind verpflichtet, alle zum Zwecke der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Die Ersatzlieferung in Form einer anderen Ware ist nicht zulässig. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere wegen Nichterfüllung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
§ 6 Produkthaftung
Soweit Sie für einen Produktschaden verantwortlich sind, sind Sie verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen von Dritten freizustellen, als die Ursache in Ihrem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und Sie im Außenverhältnis selbst haften. Ihre Haftung besteht auch bei Verlust der Verkehrsfähigkeit eines Produkts. Im Rahmen Ihrer Haftung sind Sie auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
Sie haben uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn ein Produkt die Verkehrsfähigkeit verliert, gleichgültig woraus der Verlust der Verkehrsfähigkeit resultiert.
§ 7 Schutzrechte
Sie stehen dafür ein, dass im Zusammenhang mit den von Ihnen gelieferten und von uns unverändert weitervertriebenen Waren keine gewerblichen Schutzrechte (wie z.B. Marken und Patente), Urheberrechte und verwendete Schutzrechte Dritter verletzt werden, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder, sofern Sie hierüber unterrichtet sind, im Ausland bestehen. Im Fall von Ansprüchen Dritter stehen uns die gesetzlichen Ansprüche wegen Rechtsmängeln uneingeschränkt zu.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen sind die Parteien verpflichtet, an ihrer Stelle eine solche Regelung zu treffen, die der ursprünglich beabsichtigten Regelung mit rückwirkender Kraft am nächsten kommt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Zahlungen ist der Firmensitz der Ypsomed GmbH in Deutschland, für alle Lieferung die von uns benannte Lieferadresse.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Lieferbeziehung ist Frankfurt am Main, wir sind jedoch berechtigt, Sie an Ihrem Sitz zu verklagen. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Einkaufsbedingungen_letzter_Stand (pdf-Datei, 59 KB)
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